Selbstvertretung

Mitwirkung und Mitbestimmung gestalten

Die Idee einer Lebensgemeinschaft ist es, Mitwirkung und Mitgestaltung in allen Lebensbereichen für alle zu ermöglichen. Trotzdem gibt es bis in die Selbstverwaltungsstrukturen hinein auch organisierte Formen der Mitwirkung. So wird, wie gesetzlich gefordert, regelmäßig ein Einrichtungsbeirat aus den Reihen der Bewohner:innen gewählt. Dieser besteht aktuell aus fünf Personen und einer Vertrauensfrau. Im Werkstattbereich bilden drei gewählte Werkstatträte und eine Frauenbeauftragte das entsprechende Mitwirkungs- und Mitbestimmungsgremium.

Diese beiden Gremien kommen im Rätekreis der Gemeinschaft Altenschlirf zusammen. Dessen Arbeit wird von einer Vertrauensperson aus den Reihen des Fachpersonals unterstützt und begleitet. Die Räte treffen sich einmal monatlich mit der Geschäftsleitung der Gemeinschaft, um sich über Geschehnisse und Vorhaben in der Gemeinschaft zu informieren und diese gemeinsam zu besprechen. Darüber hinaus bringen sie Anliegen der Bewohner:innen und Beschäftigten zur Sprache.

Eine wichtige Aufgabe des Rätekreises – neben der Information und Beratung über aktuelle Themen – ist die Vorbereitung der fünfmal im Jahr stattfindenden Mitwirkungskonferenz, einer Informationsveranstaltung für alle Bewohner:innen und Beschäftigten. Außerdem bereitet der Rätekreis zusammen mit der Koordinationskonferenz die Gemeinschaftsversammlung (Versammlung aller in der Gemeinschaft arbeitenden und lebenden Menschen) vor.

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