
Ursprünglich wurde das 108-seitige Vorschlagsbuch von Bund, Ländern und Kommunen vergangene Woche vom Paritätischen Gesamtverband enthüllt und zusammen mit einer detaillierten fachpolitischen Einordnung veröffentlicht.
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In der Petition wird der Deutsche Bundestag dazu aufgefordert, keine Änderungen am SGB IX vorzunehmen, die zu Einschränkungen der selbstbestimmten Lebensführung von Menschen mit Assistenzbedarf führen. Zudem soll er sicherstellen, dass Menschen mit Assistenzbedarf weiterhin über alle Belange ihres Lebens selbst bestimmen können – beispielsweise wo und mit wem sie leben oder wie sie ihre Freizeit, Schule und Arbeit gestalten. Die Petition setzt sich dafür ein, dass Pflege und Eingliederungshilfe als gleichwertig anerkennt werden und dass das Recht der Eingliederungshilfe so weiterentwickelt wird, dass Inklusion gestärkt und nicht durch Sparmaßnahmen gefährdet wird.
Die Petition der Bundesvereinigung Lebenshilfe ist Teil der bundesweiten Kampagne «Teilhabe ist ein Menschenrecht».