Sie wollen auf dem laufenden bleiben? In unserem Newsletter informieren wir Sie über aktuelle Themen und Veranstaltungen in der Gemeinschaft Altenschlirf.
zur anmeldung18. 05. 2023
16. 05. 2023
01. 05. 2023
22. 04. 2023
09. 04. 2023
01. 04. 2023
27. 03. 2023
Volle Kraft voraus: Unser neuer Traktor steht in den Startlöchern
15. 03. 2023
24. 02. 2023
Gelungene Premiere: „Die vier Jahreszeiten“ als inklusives Musiktheater
21. 02. 2023
Verfassungsbeschwerde
Zur COVID-19-Krise wurde im Dezember 2021 in aller Eile eine einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen. Seit dem 12. Dezember gilt, dass ab dem 15. März 2022 von den Beschäftigten in Einrichtungen der Eingliederungshilfe verlangt wird, einen Immunitätsnachweis zu erbringen. Die Gemeinschaft Altenschlirf hält die daraus resultierende einrichtungsbezogene Impfpflicht in der jetzigen Situation für unverhältnismäßig und legte wegen des Eingriffes in ihre Berufsfreiheit (Art. 12 GG) Verfassungsbeschwerde ein. Wir befürchten sonst erhebliche Einschnitte in der Ausübung ihrer Tätigkeit, Menschen mit Assistenzbedarf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Auch der Schutz vor Infektionen könnte ohne ausreichend fachlich geschultes Personal nicht mehr gegeben sein.
Ethisch-gesellschaftliche Gründe
Seit Beginn der Pandemie haben wir, wie alle Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Schutzkonzepte entwickelt und umgesetzt, die die Menschen mit Assistenzbedarf und die Mitarbeiter*innen einerseits vor den Gefahren einer Infektion schützen, andererseits geeignet sind, die Teilhabe von Menschen mit Assistenzbedarf in den genannten Bereichen auch unter den Bedingungen einer Pandemie zu ermöglichen. Auch dank dieser Maßnahmen zeichnen sich die Einrichtungen der Eingliederungshilfe bisher nicht durch überproportionale Ausbruchgeschehen aus. Wir setzen dabei auf die Kompetenz und Verantwortlichkeit unserer Mitarbeiter*innen. Mit ihrem verantwortungsbewussten beruflichen Handeln und ihrem über das berufliche Handeln hinausgehenden engagierten Einsatz tragen diese maßgeblich dazu bei, Ausbruchgeschehen in größerem Maße zu vermeiden.
Die COVID-19-Schutzimpfung ist, neben der regelmäßigen Testung und den weiteren Hygienemaßnahmen, einer von mehreren wichtigen Bausteinen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie. Vor dem Hintergrund des Persönlichkeitsrechts auf körperliche Unversehrtheit haben wir uns gegenüber Menschen mit Assistenzbedarf und Mitarbeiter*innen stets für eine freie individuelle Impfentscheidung ausgesprochen und daher frühzeitig Schutz- und Auffrischungsimpfungen angeboten. Über 80 % der Mitarbeiter*innen haben sich aus ihrer freien Entscheidung heraus gegen COVID-19 impfen lassen, was einem mit der übrigen Gesellschaft vergleichbaren Prozentsatz entspricht.
Durch den am 12.12.2021 in Kraft getretenen § 20a IfsG werden nun ab 15.3.2022 alle Mitarbeiter*innen verpflichtet, eine Corona-Impfung nachzuweisen, um in der Einrichtung beschäftigt sein zu dürfen.
Wir befürchten, dass unhaltbare Zustände eintreten werden, wenn durch diese nun eingeführte einrichtungsbezogene Impfpflicht Mitarbeiter*innen im Umfang von 20 % nicht mehr zur Verfügung stehen. Ob dadurch, dass sie sich notgedrungen umorientieren müssen oder, weil die Gesundheitsämter Beschäftigungsverbote aussprechen: diese unersetzlichen Mitarbeiter*innen werden fehlen. Wir könnten so unsere oben genannten Aufgaben nicht mehr in gleicher Weise erfüllen, was einen wesentlichen Eingriff in die Ausübung unserer Tätigkeit bedeuten würde. Leidtragende sind dabei die Menschen mit Assistenzbedarf, die eigentlich durch diese Gesetzesnovellierung besser geschützt werden sollten. Das Schutzziel, Menschen mit Assistenzbedarf im Rahmen besonderer Wohnformen und Werkstätten vor Infektionen zu schützen, wird durch diese Gesetzesänderung verfehlt, wenn sie dazu führt, dass nicht mehr ausreichend Personal zur Umsetzung der Schutzkonzepte zur Verfügung steht.
Durch Abwanderung oder Beschäftigungsverbote wird ein zusätzlicher Druck in ein ohnehin bereits erschöpftes Arbeitsfeld gebracht und der Fachkräftemangel noch einmal verschärft.
Epidemiologische Gründe
Die Erfahrungen der letzten Monate lassen befürchten, dass der gesetzlich angestrebte Infektionsschutz nicht erreichbar ist, weil die verfügbaren Impfungen nicht in dem Maße Schutz vor Ansteckung bieten wie erhofft. Sie bilden keine sterile Immunität, die die Weitergabe von Infektionen verhindert, sie lassen in ihrer Wirkung nach und müssen in sich verkürzenden Intervallen aufgefrischt werden, um wenigstens gegenüber schweren Verläufen wirksam zu bleiben. Nicht geimpfte Mitarbeiter*innen stellen für Menschen mit Assistenzbedarf kein größeres Infektionsrisiko dar, wenn sie sich täglich auf das Vorliegen einer Infektion testen, was auch von geimpften Mitarbeiter*innen erwartet werden muss, da die Impfungen nicht vollständig vor Weitergabe des Virus schützen können.
Grundrechte und Teilhabe
In Abwägung der Möglichkeiten zur Erreichung des Schutzzieles, Menschen mit Assistenzbedarf bestmöglich vor Infektionen zu schützen und gleichzeitig Teilhabe zu ermöglichen, kommen wir zu dem Schluss, dass der Verlust von Personal durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht mittelbar und unmittelbar dazu führt, dass die bewährten Schutzkonzepte nicht in gleicher Art wie bisher umgesetzt werden können und Teilhabemöglichkeiten für die betroffenen Leistungsberechtigten vermindert werden. Diese Nachteile können durch eine Impfung nicht aufgewogen werden, insbesondere wenn die Infektionsgefahr auch durch andere Maßnahmen, wie beispielsweise die tägliche Testung, reduziert werden kann.
Wir veranlassen daher die Überprüfung der verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht vor dem Hintergrund der durch sie eingeschränkten freien Berufsausübung nach Art. 12 GG im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde. Wir setzen uns dafür ein, zum Schutz und im Interesse der bei uns lebenden und arbeitenden Menschen mit Assistenzbedarf und Mitarbeiter*innen, ihre verfassungsmäßigen Grundrechte zu wahren. Wir sind dabei in unserem Selbstverständnis politisch neutral, treten für eine offene Gesellschaft ein und respektieren die Unterschiedlichkeiten in Einstellungen und Haltungen der bei uns lebenden Menschen mit Assistenzbedarf und der beschäftigten Mitarbeiter*innen. Selbstverständlich gehört dazu auch die Toleranz für diejenigen, die sich in Abwägung ihrer Grundrechte gegen eine COVID-19-Impfung entschieden haben. Von allen Strömungen, welche die freiheitlich demokratische Grundordnung verlassen oder diese gefährden, distanzieren wir uns eindeutig.
Unterstützung
Der Verein Initiative Freie Impfentscheidung e.V. unterstützt das Engagement für freie Impfentscheidungen und setzt sich dafür aktiv politisch und öffentlichkeitswirksam ein. Damit bereitet er den Boden auch für Verfassungsbeschwerden.
Bitte unterstützen Sie die Initiative Freie Impfentscheidung mit Ihrer Spende.
Mehr Informationen:
www.vb-impfpflicht.de
impfentscheidung.online