Suche

Teilhabe - jetzt erst Recht!

07 Nov 2016

Teilhabe - jetzt erst Recht!

TEILHABE – jetzt erst Recht!

Fachverbände übergeben Kernforderungen zum Bundesteilhabegesetz –5.000 Menschen mit und ohne Behinderung bei Kundgebung vor dem Reichstag Berlin,

07.11.2016 – Am heutigen Montag, dem 7. November 2016, haben drei Fachverbände für Menschen mit Behinderung – Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB), Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen (Anthropoi BV) sowie Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) – bei einer Kundgebung unter dem Motto „TEILHABE – jetzt erst Recht!“ ihre Kernforderungen zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) an die Politik übergeben. Vor dem Reichstagsgebäude in Berlin waren rund 5.000 Menschen mit und ohne Behinderung oder psychischer Erkrankung zusammengekommen. Neben Beiträgen der Fachverbände, SelbstvertreterInnen und Angehöriger hat im Laufe der Kundgebung Michael Conty, v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel und ehemaliger Vorsitzender des BeB, der die Fachverbände im Beteiligungsprozess zum Gesetzgebungsverfahren vertreten hat, unmittelbar von der Anhörung im Bundestags-Ausschuss für Arbeit und Soziales zum BTHG berichtet. Dabei wurde eine ganze Reihe strittiger Themen angesprochen, aber nicht deutlich, in welchen Bereichen tatsächlich Nachbesserungen zu erwarten sind. Im Anschluss nahm Mechthild Rawert (SPD) stellvertretend für die Abgeordneten des Deutschen Bundestags die sechs Kernforderungen der Fachverbände für Menschen mit Behinderung entgegen. Sie dankte aus Sicht der Politik für das Engagement der rund 5.000 mTeilnehmenden, die aus ganz Deutschland angereist waren. Die Veranstalter sahen sich darin bestätigt, wie wichtig es ist, zu diesem zentralen Gesetzesvorhaben Impulse zu geben und dafür zu kämpfen, dass die Mängel am BTHG beseitigt werden und es für Menschen mit Behinderung ein gutes Gesetz wird. Das BTHG ist ein geplantes Gesetz, das die Leistungen für Menschen mit Behinderung neu regelt. Dadurch sollen die derzeitigen rechtlichen Regelungen im Sinne der UNBehindertenrechtskonvention (UN-BRK) reformiert, aus der Sozialhilfe herausgelöst und zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt werden. Das BTHG soll noch im Jahr 2016 im Deutschen Bundestag (und Bundesrat) verabschiedet werden. Ziel ist es, die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung zu stärken. Im aktuellen Gesetzentwurf stehen aber noch viele Regelungen, die aus Sicht der Fachverbände keinesfalls akzeptiert werden können, da sie zu Verschlechterungen für die behinderten Menschen führen würden. Die sechs Kernforderungen der Fachverbände für Menschen mit Behinderung mit dem Titel „Teilhabe – jetzt erst Recht! Verschlechterungen verhindern!“ sind unter www.diefachverbaende.de zu finden.

Zurück zur Übersicht