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Stellungnahme der Gemeinschaft

11 Mai 2018

Stellungnahme der Gemeinschaft

Stellungnahme zur Forderung der Kommunalisierung der Eingliederungshilfe in Hessen

Unter dem Titel „Umsetzung des Bundesteilhabegesetz in Hessen“ hat sich der Hessische Städtetag mit Datum vom 24.01.2018 erneut vehement für eine dezentrale Erfüllung der Aufgaben nach dem Neunten und Zwölften Sozialgesetzbuch durch die Kommunen auf örtlicher Ebene ausgesprochen.

Aus Sicht der Mitglieder der Gemeinschaft für Heilpädagogik und Sozialtherapie e.V. (Gemeinschaft Altenschlirf) kann diesem Vorschlag nicht unwidersprochen begegnet werden.

Seit über 35 Jahren bietet die Gemeinschaft Altenschlirf im Vogelsberg Wohn- und Arbeitsraum für 150 Menschen mit Behinderung. Mittlerweile leben und arbeiten rund 340 Menschen an drei Standorten im Raum Herbstein zusammen.

Mit dem Landeswohlfahrtsverband haben die hessischen Kommunen einen Zusammenschluss geschaffen, der aus unserer Sicht seit Jahrzehnten von hoher Kompetenz, Kontinuität und Verlässlichkeit geprägt ist. Der Integrationsauftrag, d.h. der Interessenausgleich, zwischen nachfragender Person, Leistungsträger und Leistungserbringer wird hier aus übergeordneter Sicht verhandelt, und es werden so stets gute und zielführende Ergebnisse erreicht.

Für uns hat dabei insbesondere die Harmonisierung der in den Kommunen stark verschiedenen Lebensbedingungen eine wichtige Bedeutung.

Die Herstellung von Chancengleichheit aller von Behinderungen betroffener Menschen ist ein großes Anliegen der UN-Behindertenrechtskonvention, welche durch das Bundesteilhabegesetz in nationales Recht umgesetzt werden soll. Es ist vor diesem Hintergrund notwendig, dass aus der gemeinsamen Kraft der hessischen kommunalen Familie heraus für Menschen mit Behinderungen gleiche Lebensbedingungen, gleiche Teilhabeleistungen sowie gleiche Bedarfsermittlungsverfahren in ganz Hessen Anwendung finden. Eine Zersplitterung in kommunale Einzelzuständigkeiten würde zu unterschiedlichen Lebensverhältnissen für Menschen mit Behinderungen in Hessen führen – schlimmstenfalls zu einer Eingliederungshilfe nach Kassenlage und nicht nach den Bedürfnissen der betroffenen Menschen, und damit in deutlichem Widerspruch zum personenzentrierten Ansatz des Bundesteilhabegesetzes.

Auch wenn angesichts der nicht unerheblichen Höhe der Verbandsumlage für die Kommunen die Frage berechtigt erscheint, ob dies nicht effizienter in kommunaler Eigenregie durchzuführen sei, wird bei genauer Betrachtung der Sachlage deutlich, dass dies nicht der Fall sein kann, wenn nicht gravierende Nachteile für die Schicksale insbesondere von Menschen mit geistiger Behinderung entstehen sollen.
Die positiven Effekte einer auf jahrzehntelange gemeinsame Erfahrung und Fachlichkeit aufgebauten Verwaltung und gemeinsamer Abläufe sowohl für Leistungsträger, als auch für Leistungserbringer und die von Behinderung betroffenen Menschen selbst, sind nicht ohne erheblichen finanziellen Aufwand und ohne qualitative Einbußen zu ersetzen. Der Verwaltungsaufwand einer kommunalisierten Eingliederungshilfe würde für alle Beteiligten immens steigen. Dies sollte bei allen kommunalen Einzelinteressen mit bedacht werden.

Auch vor dem Hintergrund der durch das Grundgesetz garantierten freie Wahl des Wohnortes ist eine Aufsplitterung der Fachlichkeit in kommunale Zuständigkeiten zu hinterfragen, wenn Teilhabeplanung, -beratung und -finanzierung stärker von kommunaler Kassenlage geführt würden, als vom Wunsch und Bedarf des von Behinderung betroffenen Menschen. Dies wäre mit den Gedanken der Teilhabe und
Inklusion kaum zu vereinbaren.

Wir sprechen uns daher gegenüber der hessischen Landesregierung, als in der Klärung dieser Frage zuständiger Gesetzgebungsinstanz deutlich für die Erhaltung des Landeswohlfahrtsverbandes und seiner Fachkompetenz aus, und warnen vor den negativen Folgen, die eine Kommunalisierung der Eingliederungshilfe mit sich bringen würde.

Bitte helfen Sie uns, das der aktuelle Gesetzesentwurf auch so verabschiedet wird. Versenden Sie die Stellungnahme an die Sprecher für Behindertenpolitik des hessischen Landtags

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