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Neue Gehaltsordnung für die Gemeinschaft Altenschlirf

25 Jun 2021

Neue Gehaltsordnung für die Gemeinschaft Altenschlirf

Wie dem Fachkräftemangel begegnen? Die Mitgliederversammlung der Gemeinschaft Altenschlirf, hat in ihrer außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 18.06.2021 eine Anlehnung ihrer Gehaltsordnung zum 1.7.2021 an die tariflichen Gehälter des TVöD beschlossen.

“Dies soll den Mitarbeitenden ein auskömmliches Einkommen schaffen und ihnen ermöglichen, ihre Lebenszeit als Arbeitszeit der Gemeinschaft und den in ihr lebenden und arbeitenden Menschen zur Verfügung stellen zu können.” so Tobias Raedler, Geschäfts- und Wohnbereichsleiter der Gemeinschaft Altenschlirf. “Wir hoffen auf diesem Wege auch weiteren Fachkräften und Mitarbeitenden den Weg in die Gemeinschaft eröffnen zu können, denn gute Mitarbeitende sind das größte Kapital in einem Sozialunternehmen wie der Gemeinschaft Altenschlirf, welches sich die Beziehungsgestaltung aller in der Lebensgemeinschaft lebenden und arbeitenden Menschen zur Aufgabe gemacht hat”.

Verbunden mit der Einführung dieser neuen, an den TVöD angelehnten Gehaltsordnung ist eine vollständige Überarbeitung der bisherigen Dienstvertragsrichtlinie, nun “Grundlagen des Zusammenarbeitsvertrages” genannt, bezugnehmend auf die Anregung des in der Gemeinschaft angewandten Qualitätsentwicklungsverfahrens “Wege zur Qualität” den Begriff “Dienstvertrag” durch “Zusammenarbeitsvertrag” zu ersetzen, und so den Aspekt der Zusammenarbeit in einer Lebens-. und Arbeitsgemeinschaft vor den der Diensterfüllung zu stellen.

“Wir freuen uns, dass dieser Schritt gelungen ist”, so Tobias Raedler”, und hoffen, dass sich die sozialen Rahmenbedingungen der Lebensgemeinschaft auch in Zukunft positiv entwickeln.”

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