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08. 09. 2023
Zu einem Austausch über die Veränderungen die das neue Bundesteilhabegesetz für die Bewohner der Gemeinschaft Altenschlirf mit sich bringen wird folgte der CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Brand der Einladung von Tobias Raedler, Geschäfts- und Wohnbereichsleiter der Gemeinschaft Altenschlirf. „ Ich kenne zwar die Gemeinschaft Altenschlirf, zB durch den Altenschlirfer Brief oder einen Besuch in Stockhausen – im Altenschlirfer Teil selbst war ich aber bislang noch nicht.“ so der Bundestagsabgeordnete Michael Brand (CDU).
So informierte zunächst Wohnbereichsleiter Tobias Raedler ausführlich über die Geschichte und den Aufbau der Einrichtung. Die Gemeinschaft Altenschlirf ist eine der wenigen Einrichtungen, die auch heute noch nach dem Lebensgemeinschaftsmodell arbeitet, in welcher sog. Hausverantwortliche gemeinsam mit den betreuten Menschen in familienähnlichen Hausgemeinschaften unter einem Dach leben und arbeiten.
Das zentrale Thema des Besuches war der neue Entwurf des Bundesteilhabegesetzes, welches noch in diese Legislaturperiode verabschiedet werden soll und zu welchem die Gemeinschaft eine eigene Stellungnahme verfasst und zahlreichen Politikern übergeben hat (Stellungnahme). Gegenüber den zahlreichen Stellungnahmen der verschiedenen Fachverbände (www.diefachverbaende.de) hat die Gemeinschaft sich hierbei auf vier Kritikpunkte beschränkt, bei denen aus ihrer Sicht zu befürchten ist, dass es für die Bewohner der Gemeinschaft Altenschlirf zu Einschnitten kommen könnte. Neben der freien Wahl des Wohnortes und der Lebensform betrifft dies auch die Versorgung durch Fachkräfte, ausgerechnet für die am schwersten von Behinderungen betroffenen Menschen. Finanzielle Einbußen sind auch bei den Kosten für Unterkunft und Heizung zu befürchten, denn ein Platz in einem Wohnheim kann nicht mit einer Vergleichsmiete mit minimalem Aufschlag konkurrieren. Zuletzt kritisiert die Gemeinschaft Altenschlirf, dass entgegen den Regelungen der UN-Behindertenrechtskonvention das Recht auf Arbeit für diejenigen Menschen eingeschränkt wird, die nicht ein „Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Leistung“ erbringen können – wiederum die Gruppe der Schwächsten!
Auch andere Probleme und Herausforderungen, vor welchen die Einrichtung steht, wurden ausführlich besprochen, zum Beispiel die steigende Notwendigkeit älter und pflegebedürftiger werdende Bewohner zu begleiten, welche nicht mehr ohne weiteres in den bestehenden Hausgemeinschaften begleitet werden können. „Hier entstehen neue Anforderungen an die Gestaltung der Pflege und der Wohnsituation. Ein Pflegehaus ist in Planung, und wird voraussichtlich 2018 eröffnet.“ so Raedler.